Priesterschaft aller Gläubigen

Priesterschaft aller Gläubigen

Ämter und Rollen

Entsprechend dem Glauben, dass alle Menschen gleichermaßen unmittelbaren Zugang zur Erfahrung des Göttlichen haben, gibt es bei uns keine bezahlten und geweihten Geistlichen. Das heißt aber nicht, dass es keine “besonders Zuständigen” gibt – vielmehr sind wir alle zuständig und aufgerufen, die Priesterschaft aller Gläubigen ernstzunehmen.

Weit wichtiger als die Frage, ob jemand ein Amt inne hat oder nicht, ist uns also die Verantwortung, die wir individuell für die Quäker-Gemeinschaft insgesamt empfinden. Wenn wir dennoch Freunde damit beauftragen, für eine gewisse Zeit besonders intensiv einen bestimmten Aspekt unserer Gemeinschaft zu verantworten, ergibt sich daraus keine Hierarchie, sondern wir werden gerade besser darin, Gleichwürdigkeit zu leben: Die Quäkererfahrung zeigt, dass es der Gemeinschaft hilft, wenn Einzelne bestimmte Perspektiven bedenken, sich auf bestimmte Themen konzentrieren oder bestimmte Aufgaben übernehmen. Die Ämter bei Quäkern sind also Rollen im Wortsinne, und durch eine regelmäßige Rotation erinnern wir uns alle daran, dass wir diese Rollen nur temporär übernehmen.

Benennungspraxis

Die Jahresversammlung beauftragt Freundinnen und Freunde nur für eine begrenzte Zeit und ehrenamtlich damit, ein Amt zu übernehmen. Die Ämter der Religiösen Gesellschaft werden nach Möglichkeit für drei Jahre besetzt und sollten in der Regel nicht länger als sechs Jahre in denselben Händen liegen.

Wir haben einen Ausschuss, den Benennungsausschuss, der die Aufgabe hat, aus der Andacht heraus zu erkennen, wer zu diesem Zeitpunkt die beste Person für eine Rolle ist – und welche Rolle die beste für eine Person ist. Wir gehen dabei davon aus, dass wir alle unterschiedliche, aber gleich wertvolle spirituelle Gaben haben, mit denen gemeinsam wir eine Gemeinschaft formen können (1. Korinther, 12). Der Benennungsauschuss sammelt die Vorschläge der Mitglieder der Jahresversammlung und macht eigene Vorschläge für die Ämterbesetzung im nächsten Jahr. Er ordnet und bedenkt die Vorschläge, nimmt sie mit in die Stille, erarbeitet eine Vorschlagsliste und fragt die betreffenden Mitglieder nach ihrer Bereitschaft. Die Benennung der Ämter der Jahresversammlung erfolgt durch Beschluss der Geschäftsversammlung aufgrund eines Vorschlags (Ämterliste) des Benennungsausschusses.

Wer ein Amt ausübt, wird dafür nicht monetär vergütet, bekommt aber vielfältige Gelegenheiten, zu wachsen und zu lernen. Dazu gehört es auch, dass (aktuelle und potentielle) Amtsinhaber inhaltlich unterstützt werden, etwa durch die Teilnahme an Workshops in Woodbrooke, und durch gegenseitige Führung und Unterstützung.